(...) Im Gegensatz zum bisherigen „Altersphasenmodell“, welches auf das Alter des Kindes abzielt, wird zukünftig verstärkt berücksichtigt, inwieweit aufgrund des konkreten Einzelfalls und der Betreuungssituation vor Ort von dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit neben der Kinderbetreuung erwartet werden kann. Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort werden zukünftig also eine größere Rolle spielen als bisher. Von einem Elternteil kann ein baldiger Wiedereinstieg in den Beruf erwartet werden, soweit die Belange des Kindes oder mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht entgegenstehen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
