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Diese Verschärfungen werden zwischen den regierenden Parteien noch verhandelt. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen zur aktuellen Rechtslage verabschiedet werden.

Als Freie Demokraten lehnen wir die Abschaffung des Ehegattensplittings ab, da dies zu einer enormen Mehrbelastung der Mitte der Gesellschaft führen würde.

Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.


Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden.