Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
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Antwort 08.04.2026 von Emmi Zeulner CSU
Antwort 02.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
Antwort 13.07.2026 von Ates Gürpinar Die Linke
Lehne die Kürzungen der Finanzkommission ab, aber Therapien, die finanziert werden, müssen evidenzbasiert sein
Antwort 30.04.2026 von Christos Pantazis SPD
Für homöopathische Behandlungen und Präparate liegt nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis über einen Placeboeffekt hinaus vor. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft nicht für sachgerecht.

Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Antwort ausstehend von Daniela Schäfer FDP