Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission
Sehr geehrte Frau Machalet,
Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“
Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.
Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?

