Portrait von Armin Grau
Armin Grau
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
100 %
/ 7 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Annegret H. •

Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission

Sehr geehrter Herr Grau,

Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“

Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.

Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?

Portrait von Armin Grau
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro. Wenn man sich den Bericht komplett durchliest, findet man unter Reformempfehlung Nr. 20 Folgendes: „Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen.“ 

Mit freundlichen Grüßen,

Armin Grau

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Armin Grau
Armin Grau
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Armin Grau