Antwort 14.10.2024 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Daher kann das Gefahrenpotential im Bereich der Geldautomatensprengungen weiterhin als hoch betrachtet werden.
Daher kann das Gefahrenpotential im Bereich der Geldautomatensprengungen weiterhin als hoch betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt.
Als Digitalpolitiker ist der Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre seit Jahren eine meiner politischen Prioritäten.
Biometrische Erkennung zur Bekämpfung von Kriminalität, aber nicht zur Überwachung der Bürger.