Warum haben Sie der Einführung von Palantir in Baden-Württemberg zugestimmt – trotz US-Spionage, Abhängigkeitsrisiko und Peter Thiels verfassungsfeindlicher Haltung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge sehe ich, dass Baden-Württemberg den Einsatz der Palantir-Software im Sicherheitsbereich erlaubt – entwickelt von einem US-Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss des Milliardärs Peter Thiel, der durch verfassungsfeindliche und autoritär anmutende Positionen bekannt ist.
Wie konnten Sie dieser Einführung zustimmen, obwohl:
1. erhebliche Datenschutzrisiken bestehen – insbesondere im Hinblick auf hochsensible polizeiliche und personenbezogene Daten?
2. eine strategische Abhängigkeit von einem US-Unternehmen geschaffen wird, während die geopolitische Lage und das Verhältnis zu den USA zunehmend kritisch zu bewerten sind?
3. es in der Vergangenheit bereits Spionagevorfälle durch US-Geheimdienste in Deutschland gab?
Ich bitte Sie um eine klare Stellungnahme:
Wie rechtfertigen Sie persönlich diese Entscheidung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg, deren Grundrechte Sie zu schützen verpflichtet sind?

Lieber Herr B.,
Auch ich sehe die Risiken, die mit der Nutzung der Palantir-Software einhergehen. Klar ist: Wir wollen es der Polizei einfacher machen, besonders schwere Straftaten zu verhindern. Darum haben wir im Sicherheitspaket vom Herbst 2024 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung automatisierter Datenanalysen vereinbart. Dafür gibt es aber auch europäische Anbieter, mit deren Software wir die von ihnen angesprochenen Risiken vermeiden. Durch einen bestehenden Rahmenvertrag des LKA Bayern musste das Innenministerium aber nicht wie normalerweise üblich ein Ausschreibungsverfahren durchführen sondern konnte die Software direkt einkaufen – auch ohne die entsprechende Gesetzesgrundlage für den Einsatz.
In dieser schwierigen Situation haben wir eine aus meiner Sicht tragfähige Lösung gefunden: Wir stimmen einer Änderung des Polizeigesetzes zu – aber nur mit zusätzlichen Schutz- und Kontrollmechanismen:
1. Wir führen eine parlamentarische Kontrolle geheimer Polizeimaßnahmen ein. Das betrifft die Anwendung der Palantir-Software, aber beispielsweise auch den polizeilichen Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Telekommunikationsüberwachung. Das ist eine wichtige Erweiterung der Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
2. Hohe Sicherheitsstandards und eine starke digitale Souveränität bleiben unsere Ziele. Wir wollen so früh wie möglich auf eine deutsche oder europäische Lösung umsteigen. Und fest steht: Der Vertrag mit der Palantir Technologies GmbH endet in fünf Jahren und wird nicht verlängert.
3. Aktuell sind noch Verfassungsbeschwerden gegen Polizeigesetze in Ländern anhängig, die bereits eine Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalysen haben. Sollte das Bundesverfassungsgericht hierzu oder zum polizeilichen Einsatz von KI Maßgaben erlassen, werden wir das Polizeigesetz nachjustieren.
Mit diesen Maßnahmen minimieren wir die Risiken und stellen die Anwendung der Software unter eine parlamentarische Kontrolle. Das ist ein Kompromiss.