
Nach intensiver Befassung mit der Thematik kam man zu der Conclusio, dass die Verurteilung aufgrund „asozialen Verhaltens“ grundsätzlich zur staatlichen Unterdrückung der DDR zählte
Nach intensiver Befassung mit der Thematik kam man zu der Conclusio, dass die Verurteilung aufgrund „asozialen Verhaltens“ grundsätzlich zur staatlichen Unterdrückung der DDR zählte
An der Sondersitzung vom 16. Juni 2023 anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR vom 17. Juni 1953 habe ich teilgenommen, wie Sie u.a. einer Aufzeichnung in der Mediathek des Deutschen Bundestages entnehmen können:
Wie Sie meiner bereits gegebenen Antwort auf dieser Plattform vom 22.05.2023 entnehmen können, habe ich mit der FDP-Bundestagsfraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode gegenüber der damaligen Koalition gefordert, die Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer zu dynamisieren
Diese Veranstaltung möchte ich nicht kommentieren.
Insofern sehe ich mich und meine Genoss*innen wahrlich als Vollblut Demokrat*innen. Wir lehnen jede Form von Unterdrückung, Unfreiheit und Einschränkung der Pressefreiheit strikt ab, da könne sich viele andere Parteien etwas von uns abschneiden.
Die Staatsoberen der DDR wollten den Bürger*innen Angst machen vor dem System. Das ist ihnen bei ihr nicht gelungen.