Antwort 11.07.2023 von Hubertus Heil SPD
An Mitwirkungspflichten wird im Bürgergeld-Gesetz festgehalten
An Mitwirkungspflichten wird im Bürgergeld-Gesetz festgehalten
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Wenn Abgeordnete ihren Pflichten nicht nachkommen, so gibt es bereits eine harte Sanktionsmöglichkeit seitens der Wähler, nämlich die Abwahl.
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernversprechen unseres Sozialstaats.
Eine gesonderte Statistik zur Häufigkeit von Suiziden unter Hartz-IV-Beziehenden ist mir nicht bekannt