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Jens Teutrine
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Frage von Maike H. •

Als Volksvertreter fordern Sie Sanktionen bei HartzIV-Empfang. Welche Sanktionen sehen Sie für StaatsdienerInnen bei jeglicher Pflichtverletzung vor ? Was halten Sie z. B. von Leistungskürzungen ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

Abgeordnete sind keine Staatsdiener, sondern Vertreter des Volkes, die nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen und keiner staatlichen Institution unterworfen sind. Dieser besonderen Stellung, unabhängig von jedermann zu sein, würde es daher grundsätzlich zuwiderlaufen, wenn andere Institutionen Pflichten für Abgeordnete bestimmen und sie bei Verstoß sanktionieren könnten.

Vielmehr gewährt das Freie Mandat dem Abgeordneten einen großen Spielraum, wie er seine Abgeordnetentätigkeit auslebt. Als direkt vom Volk gewählte Repräsentanten ist diese Freiheit auch gerechtfertigt. Pflichten und Sanktionen ergeben sich für Abgeordnete vornehmlich aus dem Wesen der Demokratie, das heißt dem Willen der Wählerinnen und Wähler. So ist ohnehin „pflichtwidriges“ Verhalten gegenüber den Wählerinnen und Wähler, beispielsweise die Nichterfüllung der Wahlversprechen, durch eine Abwahl des Abgeordneten „sanktionierbar“.

Darüber hinaus können sich die Abgeordneten auch selbst Pflichten auferlegen. Diese sind vor allem im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten. Beispielsweise sind Abgeordnete daran gehalten, an Sitzungen des Bundestages und an namentlichen Abstimmungen teilzunehmen. Bei Verstoß dieser Pflichten drohen bereits die von Ihnen geforderten Leistungskürzungen, hier gem. §§ 14, 15 AbgG.

Generell entnehme ich Ihrer Anfrage jedoch eine generelle Kritik gegen meine Position zu den Sanktionen für Grundsicherungsempfänger. Für mich ist es eine Frage der Fairness, dass mit dem Bezug steuerfinanzierter Sozialleistungen auch Mitwirkungspflichten gegenüber der Solidargemeinschaft bestehen. Das Verhältnis von Grundsicherungsempfängern zum Staat ist dabei allerdings überhaupt nicht mit dem eines Abgeordneten zum Staat vergleichbar.

Gerne verweise ich Sie auch auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 15. Juli, in der Sie ja bereits die gleiche Kritik geübt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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