Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, mit einem neuen Gesetz genau solche Einschüchterungsklagen zu erschweren. Wer mit unbegründeten Klagen versucht, engagierte Menschen, Journalistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen mundtot zu machen, gefährdet die öffentliche Debatte und missbraucht das Recht. Das dürfen wir nicht zulassen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.06.2025 von Andreas Stoch SPD
Antwort 23.06.2025 von Esra Limbacher SPD
Wir müssen die Balance finden zwischen Humanität und Ordnung
Antwort 11.06.2025 von Thomas Jarzombek CDU
Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 05.06.2025 von Thorsten Frei CDU
im Gegensatz zu Abgeordneten genießen Bundesminister keine grundsätzliche Immunität. Sofern also ein Minister gegen geltendes Recht verstößt und womöglich sogar eine Straftat begeht, muss er sich juristisch verantworten. Das würde eine Strafanzeige voraussetzen. Ermittlungen werden staatsanwaltschaftlich aber erst dann aufgenommen, wenn es tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen der in Rede stehenden Vorwürfe geben sollte.
Antwort 03.06.2025 von Alexander Dobrindt CSU
Zur Rechtsgrundlage der Maßnahmen an den Grenzen habe ich hier klar Stellung genommen: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.htm