Wann werden die Bundesregierung die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vornehmen?
Sehr geehrter Herr Dr. Plum,
bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hatte, hatte die Klägerseite keine Prozesskosten. Durch Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen