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Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Das Ziel, die sog. Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, soll in der Legislatur umgesetzt werden. Da hierfür Gesetzesänderungen notwendig sind, wird das Verfahren zur Einführung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ich will aber anmerken, dass die Frage Krieg oder Frieden nicht von Anträgen bzw. von unserem Abstimmungsverhalten abhängt, sondern maßgeblich vom Handeln Moskaus, Washingtons, Kiews und auch Berlins. Unsere Aufgabe ist es, Druck auf die Bundesregierung zu machen, damit sie ihren Kurs korrigiert.

Es gilt, die EU Schritt für Schritt weiter zu entwickeln