Frage von Kristina R. • 21.01.2024

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 21.02.2024
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Das Demonstrationsrecht ist ein demokratisches Grundrecht.
Der mit Abstand wichtigste Pfeiler ist allerdings die direkte Kommunikation der Abgeordneten vor Ort.
Unser Ziel ist klar: Diagnosen müssen im Rahmen der Schule gestellt werden, nicht privat finanziert von den Eltern. Nachteilsausgleiche müssen im Sinne der Kinder sein.
Die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern.