
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:
Die Informationen, welche Dokumente Sie benötigen, entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Wir wollen Diagnoseweg verkürzen, die Versorgungssituation verbessern und die Forschung voranbringen, u.a. durch das aktuelle Medizinforschungsgesetz u.v.m.
Wir leben in einer Zeit voller Herausforderungen.
Die Bundesregierung setzt sich daher gemeinsam mit internationalen Partnern mit Nachdruck für einen humanitären Zugang nach Gaza ein und steht selbst bereit, Hilfe zu leisten.