
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung im dem alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden.

Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.

Dass Tierärztinnen und Tierärzte und Kliniken ihre Notfallversorgung einstellen (müssen) ist ein weitreichendes Problem mit oft schwerwiegenden Auswirkungen.
Wie dieses Problem für die Zukunft gelöst werden kann, wird von uns derzeit intensiv diskutiert. Die Forderung der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe nach der Schaffung einer zusätzlichen Tierärztlichen Fakultät ist, neben dem Arbeitszeitgesetz, da nur ein Teil der Beratungspunkte.