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(...) Wenn die Gesetze, die bereits vorhanden sind entsprechend umgesetzt würden, wäre es nie zu einer Flüchtlingswelle wie im Jahr 2015 gekommen. Hier ist also eher ein Umsetzungs- als ein Gesetzesdefizit zu erkennen. (...)
(...) Die Kriterien, wann eine Verfassungsbeschwerde anzunehmen ist, sind in § 93a BVerfGG geregelt. Danach muss die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden, wenn „ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt“ oder „wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. (...)