Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Durch den Umzug der Zentrale wird der BND seinen zukünftigen Schwerpunkt von Pullach nach Berlin verlagern. Der BND wird hierdurch seine Aufgabe, die Bundesregierung mit wichtigen Informationen zu versorgen, noch besser erfüllen können. Auch der Austausch mit anderen Bundesbehörden wird verbessert. (...)
(...) in Ihrer Mail vom 4. April haben Sie zwei Personen des öffentlichen Lebens von Krefeld in Verbindung mit den „Grauen Wölfen“, einer extremen, nationalistischen, türkischen Bewegung, gebracht und mich um eine Stellungnahme gebeten. Ich pflege nicht, mich öffentlich zu Dingen äußern, die ich zunächst für ein Gerücht halten muss, wichtig ist mir auch, dass die betroffenen Personen Gelegenheit erhalten, sich selbst dazu zu äußern. (...)
(...) Als Bundestagsabgeordneter maße ich mir hierzu keine endgültige Beurteilung an, wiewohl Sie sich denken können, dass ich Organisationen wie die Grauen Wölfe ablehne. (...)
(...) Dem Wähler wird die Möglichkeit, eine bestimmte Einzelperson zu wählen, insoweit beschränkt, als seine Zweitstimme nicht einer bestimmten Person auf der Liste zugerechnet wird, vielmehr entscheidet sich der Wähler hierbei zwischen Kandidatenlisten der Parteien. Die Unmittelbarkeit der Wahl ist also formal zu verstehen und wird hierbei nicht aufgehoben, denn dieser Grundsatz hindert nicht, dass die Wahl eines Bewerbers von der Mitwahl weiterer Bewerber abhängig gemacht wird, was bei der Listenwahl typischerweise geschieht. (...)
(...) Die Kosten setzen sich, wie folgt zusammen: Produkteinstandspreis: Preis, zu dem die Ware importiert wird. (...) Deckungskosten: Sie entfallen auf die Mineralölkonzerne, die Summe deckt die Kosten der Konzerne und ihren Gewinn ab. (...) Energiesteuer(früEnergiesteuerlsteuer): Darin enthalten ist seit 1999 die Ökosteuer. (...)
(...) Bei der Verhältniswahl mit gebundenen Listen, wie sie das Bundeswahlgesetz mit der Einerwahl koppelt, wird allerdings dem Wähler die Möglichkeit, eine bestimmte Einzelperson zu wählen, insoweit beschränkt, als seine Stimme mehreren Wahlbewerbern, die derselben Liste angehören, nicht aber einer bestimmten Person auf dieser Liste zugerechnet wird. Dadurch wird jedoch die formal zu interpretierende Unmittelbarkeit der Wahl der Abgeordneten nicht aufgehoben. Sie bleibt erhalten, weil wenn man von Nichtannahme, späterem Rücktritt oder ähnlichen Handlungen des Gewählten selbst absieht - das Wahlergebnis allein von der im Wahlakt bekundeten Willensentscheidung der Wähler abhängig ist. (...)