Antwort 13.09.2024 von Jens Brandenburg FDP
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
Ich setze mich gemeinsam mit der SPD Sachsen für eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro ein.
Bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind nach meiner Auffassung die verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Mietern und Eigentümern wechselseitig abzuwägen.