Antwort 05.09.2025 von Sabine Dittmar SPD
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Wir lehnen Koalitionen mit der AfD ab, da es hierfür keine geeigneten Schnittmengen gibt.
Das wichtigste Mittel bleibt aus meiner Sicht eine Politik, die zuhört, Probleme ehrlich benennt und für Glaubwürdigkeit sorgt
Ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, ist derzeit offen. Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Die rechtlichen Hürden sind dabei sehr hoch: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv-kämpferisch und aggressiv durchzusetzen versucht.