
Antwort ausstehend von Matthias Berger FREIE WÄHLER

Das Ende der Kastenstandhaltung ab 2029 wurde bereits im Februar 2021 beschlossen. Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird nun auch Verbot der Anbindehaltung beschlossen.
Aus unserer Sicht ist der Rettungsdienst so aufzustellen, dass die Rettungsfrist in Zukunft besser eingehalten werden kann. Dabei muss klar differenziert werden, ob es sich um einen Notfall handelt oder ob ein Fahrdienst für den Arztbesuch benötigt wird.
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Zum Stichtag 31.12.2023 bezogen laut Statistischem Bundesamt 83.420 ukrainische Staatsangehörige Grundsicherung im Alter