Frage von Anne B. • 19.05.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Allgemeine staatliche finanzielle Leistungen für Familien als Ausdruck der Familienpolitik wie beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht an den Status „Beamter“, „Arbeitnehmer“ und „Selbstständiger“ geknüpft.
Wenden Sie sich für eine umfassende Beantwortung gerne an die zuständigen Finanz- und Haushaltspolitiker und -Politikerinnen.
Berechnungen sind rein hypothetisch, da es kein für alle Beamt*innen geltendes Bundesrecht gibt
Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Verhältnis zwischen der Beamtin bzw. dem Beamten und ihrem bzw. seinem Dienstherren.