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(...) Sie beinhaltet keine grundsätzliche Aussage über Aufgaben der Bundeswehr. Eine Abstimmung über Auslandseinsätze ist ebenfalls eine Gewissensentscheidung, betrifft Angelegenheiten von Leben und Tod und wird daher von allen Abgeordneten sehr ernst genommen. Egal wie das Votum von Abgeordneten im Einzelfall aussieht, ihre persönliche vergangene Entscheidung über Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist davon nicht betroffen. (...)
(...) 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) sah das Bundesverfassungsgericht die Regelung als nichtgerechtfertigt an, denn die Zulassung von Teilzeit erfolgte vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit der effektiven Wahlfreiheit in der Entscheidung über Rollenwahl und Rollenverteilung in Ehe, Familie und Beruf. Die finanziellen Nachteile durch den Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigten höhle diesen Schutz wieder aus. Da dieser Beschluss gemäß § 31 Abs. (...)
(...) Sie sehen, dass ich die Losung "Expropriation der Expropriateure" heute sehr differenziert sehe. Richtig ist doch wohl, dass die großen Finanzakteure im Casinokapitalismus viele Menschen um ihre Ersparnisse und ihr Vermögen gebracht haben. (...)
Sehr geehrter Herr Daniel,
(...) Es gibt keine "Bindung" der Abgeordnetendiäten an die Bundesrichter-Besoldung. Wäre das anders, dann hätte der Bundestag vor wenigen Monaten eine entsprechende Diätenerhöhung als Folge der Erhöhung der Bundesbeamten-Bezüge im laufenden Jahr beschliessen MÜSSEN. Das ist aber nicht geschehen, da eine "Zwangskoppelung" eben nicht existiert. (...)