
(...) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf des besonderen staatlichen Schutzes. Wenn Bürger den Eindruck haben, der Schutz ihrer persönlichen Daten sei nicht gesichert, muss das ernst genommen werden. (...)
(...) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf des besonderen staatlichen Schutzes. Wenn Bürger den Eindruck haben, der Schutz ihrer persönlichen Daten sei nicht gesichert, muss das ernst genommen werden. (...)
(...) Die Energiepolitik ist sicher eines der interessantesten Themen der Zukunft, denn die steigenden Energiepreise fordern geradezu zum Nachdenken auf. Um klarzustellen, die Kernenergie ist nicht die Energie der Zukunft und eine Verlängerung der Laufzeiten der AKW´s ist nicht erstrebenswert. Wir sollten unser Augenmerk auf die regenerativen Energien fokussieren. (...)
(...) Es geht mir ausschließlich um Gerechtigkeit, die langfristige Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates im Sinne der Steuern zahlenden Bürger, und um den sparsamen Umgang mit Steuermitteln. So stellen die lebenslange Beschäftigungsgarantie, die gute Alterversogung ohne Eigenbeitrag und die verbesserte Krankenversorgung Beamter, gegenüber gesetzlich krankenversicherten, zweifelsohne einen geldwerten Vorteil dar, der in der Gehaltsfindung und auch steuerlich entsprechend berücksichtigt werden muss. (...)
(...) Das Gegenteil ist der Fall, doch die Stellen dafür fehlen oder es gibt tatsächlich Einstellungshindernisse, etwa weil die Qualifikation nicht den fachlichen Vorgaben entspricht, denen z.B. die Träger von Pflegeheimen unterliegen. Denn wenn die Qualifikation nicht den behördlichen Erfordernissen einer Fachkraftstelle entspricht, kann auch nicht als Fachkraft angestellt werden, sondern lediglich als einfach qualifizierte Kraft. Letztlich hat der Träger dann keine Einsparung, denn mit Ihrer Ausbildung haben Sie ja sicherlich und auch zu Recht andere Gehaltsvorstellungen als einfach qualifizierte Kräfte. (...)
(...) Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen. (...)
(...) Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. (...)