
Sehr geehrter Herr Molzahn,
Oskar Lafontaine wird zu diesen Ausführungen im Internet keine Stellungnahme abgeben. Für die Erfolgswünsche dennoch ganz herzlichen Dank.
Freundliche Grüße,
Sehr geehrter Herr Molzahn,
Oskar Lafontaine wird zu diesen Ausführungen im Internet keine Stellungnahme abgeben. Für die Erfolgswünsche dennoch ganz herzlichen Dank.
Freundliche Grüße,
(...) Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, warum es bislang in der Politik so viele Vorbehalte gegen Cannabis als Medizin gibt. Ihr Beispiel zeigt mir aber sehr gut, dass das bürokratische Antragsverfahren zur medizinischen Verwendung von Cannabis aus ethischer und medizinischer Sicht nicht länger hinnehmbar ist. (...)
(...) 3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eröffnet nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch einem Patienten, dem eine gleich wirksame Therapiealternative nicht zur Verfügung steht, erteilt werden. (...)