Antwort 21.05.2021 von Christian Lindner FDP
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) Die Regeln gelten bundeseinheitlich für die Landkreise und Städte, in denen eine Inzidenz von 100 überschritten wird. (...)
(...) im gesamten Bundesgebiet eine Notbremse einzuführen (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) Es ist im Grundsatz richtig, dass es für diese Personengruppen eine Rückkehr zur Normalität geben muss, da die Grundrechtseinschränkungen in diesem Fall nur schwer zu rechtfertigen sind. (...)
(...) Das Impfangebot für Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht ist keine Aufhebung, sondern gerade Teil der Impfpriorisierung (...)