(...) Ihre letzte Frage kann ich eindeutig verneinen. Im Unterschied zur klassischen Züchtung, bei der nur verwandte Arten miteinander gekreuzt werden können, werden mit Hilfe der Gentechnik Artengrenzen übersprungen. So können z.B. Gene von Bakterien auf Pflanzen übertragen werden. (...)
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(...) im Fondsprospekt des Geno Bioenergie 1 steht unter Punkt 2.4 auf Seite 16: "Der Berechnung der möglichen Einspeiseerlöse der Biogasanlage nach EEG liegt die gutachterlich bestätigte Annahme zugrunde, dass die 40 Biogasanlagen jeweils als Einzelanlagen angesehen werden und damit jeweils die höheren Grundvergütungssätze für Anlagen bis 150 kW beziehungsweise bis 500 kW gemäß Paragraph 8 Absatz 1 EEG anzuwenden sind. Allerdings besteht hierfür keine Rechtssicherheit, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Biogasanlagen insgesamt als Gesamtanlage angesehen werden. (...)
(...) die Union hat wiederholt das Thema Besteuerung von Agrardiesel in die Koalitionsgespräche mit der SPD eingebracht. (...) Die SPD hat diesen Vorschlag ebenso wiederholt kategorisch abgelehnt. (...)
(...) Leider kann ich zu den von Ihnen geschilderten Fällen keine Stellung beziehen, da ich die Hintergründe nicht kenne. Die deutsche Rechtssprechung genießt bei mir hohen Respekt und ich vertraue den Urteilen der Richter. (...)
(...) Genauere Ausführungen dazu finden sich im Punkt 23: Die Erfahrung bei der Anwendung der Betriebsprämienregelung hat gezeigt, dass eine entkoppelte Einkommensstützung in mehreren Fällen Begünstigten gewährt wurde, deren landwirtschaftliche Tätigkeiten nur einen unwesentlichen Teil ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeiten ausmachten oder deren Geschäftszweck nicht oder nur marginal darin bestand, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Um zu vermeiden, dass solche Empfänger eine landwirtschaftliche Einkommensstützung erhalten, und um zu gewährleisten, dass die Gemeinschaftsstützung ausschließlich dazu verwendet wird, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern, sollten die Mitgliedstaaten, in denen solche Beihilfen gezahlt werden, ermächtigt werden, solchen natürlichen und juristischen Personen keine Direktzahlungen im Rahmen dieser Verordnung zu gewähren. (...)
(...) Die Anpassung der Renten folgt im Grundsatz – wenn auch durch zahlreiche Dämpfungsfaktoren in reduzierter Form – der Lohnentwicklung. Diese wird für ost – und Westdeutschland separat ermittelt. (...)