Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP
In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
Diese Zeit ist zu lang und sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess verkürzt werden
Gegen Maßnahmen des Jugendamtes kann Widerspruch eingelegt werden, die Ombudsstelle kontaktiert werden oder das Familiengericht angerufen werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die speziell gegen kinderpornografische Inhalte gerichtete Strafvorschrift des § 184b StGB sind bislang in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht geäußert worden
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden