Frage von Chris M. • 24.03.2024

Antwort von Katja Hessel FDP • 10.05.2024
Die Änderung wurde damals durch einen Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Finanzausschuss eingebracht
Die Änderung wurde damals durch einen Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Finanzausschuss eingebracht
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Bestätigung Ihrer Erkenntnisse
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind dann auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar.
Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.