(...) Das Grundgesetz formuliert in Art. 38 knapp und prägnant: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Insofern: Nein, kein Abgeordnete/r ist an Entscheidungen der Fraktion oder Lobbyistenwünsche gebunden, sondern er oder sie ist nur dem eigenen Gewissen verpflichtet. (...)
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Sehr geehrter Herr S.,
(...) In den Ausschüssen finden ebenso Expertenanhörungen statt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Überlegungen zum Abstimmungsverhalten ein. Die Abgeordneten sind aber nur Ihrem Gewissen verpflichtet und weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. (...)
(...) Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veranstaltet beispielsweise öffentliche und nicht-öffentliche Fachgespräche zu spezifischen Themen, damit sich Abgeordnete, gemeinsam mit Expert*innen, Journalist*innen und Bürgerinnen und Bürgern austauschen können. Zudem führen Abgeordnete in Eigenverantwortung in der Regel Gespräche mit Vertreter*innen von Verbänden, nicht-staatlichen Organisationen oder mit wissenschaftlichen Expert*innen durch. (...)
(...) Definitiv als Abgeordnete meines Wahlkreises und meines Gewissens. Was ich vor der Wahl gesagt und geschrieben habe gilt auch nach der Wahl, herzliche Grüße