vielen Dank für ihre Nachfragen. Ich habe noch einmal bei der Verbraucherzentrale Bundesverband nachgehackt und mir wurde mitgeteilt, dass der Betreiber jetzt abgemahnt wird. Das dieser Schritt erst jetzt erfolgt, hat wohl mit internen Umstrukturierungen zu tun.
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Meine Fraktion setzt sich weiterhin für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes ein. So haben wir bereits, u. a. mit dem Ziel der Stärkung der Rechtsdurchsetzungswirkung, einen Gesetzentwurf für eine Gruppenklage vorgelegt, der beinhaltet, dass sich einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam klagen können. https://www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/der-rechtsstaat-muss-fuer-alle-da-und-wirksam-sein.
(...) Faktisch ist Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung illegal, allerdings gehen unseriöse Unternehmen das Risiko möglicher Bußgelder ein, da sich das Geschäftsmodell für sie derzeit trotzdem lohnt: Denn auch telefonisch geschlossene Verträge, die im Rahmen unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommen sind, gelten, solange sie vom Verbraucher nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Meine Fraktion und ich sind deshalb der Auffassung: Es braucht dringend eine wirksame gesetzliche Regelung, um diese sog. (...)
(...) Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), auf das Sie ansprechen, ist im Übrigen schon Ende 2014 in Kraft getreten und wurde keinesfalls „abseits der wachen Öffentlichkeit im Bundestag durchgewunken“, sondern es fand der ganz normale parlamentarische Prozess mit 1., 2., 3. Lesung, öffentlicher Anhörung, Ausschuss- und Arbeitsgruppensitzungen, etc. (...)