Frage von Zeid A. • 23.04.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024
Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
Im Gegensatz zur einzelsubstanzlichen Regelung des BtMG unterliegen dem NpSG alle Substanzen, die definierte Strukturmerkmale aufweisen.
Zu diesem Thema würde ich Sie zuständigkeitshalber bitten, sich an den im Gesundheitsausschuss zuständigen SPD-Berichterstatter Dirk Heidenblut zu wenden
Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.