Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD sind zumindest derzeit aller Voraussicht nach nicht erfüllt.
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Es ist und bleibt mein Ziel: Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen! Ich werde weiterhin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens kämpfen.
Meiner Meinung nach wäre ein Bundestagsbeschluss für ein Parteiverbotsverfahren nicht „nur eine Weitergabe“ an das Bundesverfassungsgericht. Denn ein Nicht-Verbot wäre, genau wie eine Zurückweisung des Antrags im Vorverfahren, Wasser auf die Mühlen dieser Partei.
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar