Wann konkret und in welcher Form setzen Sie sich persönlich für die ordentliche Prüfung, Vorbereitung und Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen gesichert extremistische Parteien ein?
Sehr geehrter Herr Aumer,
die Bundes-AfD gilt nach Auffassung des BfV als gesichert rechtsextremistisch.
Sie muss daher mit Blick auf ihren Extremismus und der von ihr ausgehenden Gefahren für die Demokratie der BRD im gleichen Atemzug mit Parteien wie „Die Heimat“ (vormals NPD) und Organisationen wie der „Roten Armee Fraktion“, „Al-Qaida“, dem „Islamischen Staat (IS)“ genannt werden.
Die Bundesregierung, speziell das Innenministerium, verweigert ausdrücklich und wiederholt bereits die bloße Prüfung eines Verbotsverfahrens der Bundes-AfD. Ihre Aufgabe als BT-Abgeordnerter ist mithin, die Regierung verantwortlich zu halten und die Verfassung der BRD sowie des Freistaates Bayern dadurch zu schützen.
Setzen Sie sich für Prüfung, Vorbereitung und Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen nachweislich extremistische Parteien wie der AfD ein? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und wann genau werden Sie persönlich auf ein Parteiverbotsverfahren gegen die Bundes-AfD hinwirken?

Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht sowie Ihre klare Haltung zum Verbotsantrag der AfD und Ihre Sorge um unsere Demokratie. Auch ich sehe das Handeln vieler Akteure und Parteigliederungen der AfD sehr kritisch, gerade auch mit Blick auf ihr Demokratieverständnis und die Achtung unseres Grundgesetzes. Diese Ansicht wurde durch den Verfassungsschutz bestätigt.
Das Grundgesetz stellt zu Recht hohe verfassungsrechtliche Anforderungen an ein Parteiverbotsverfahren, die über den obigen Aspekt hinausgehen – es handelt sich um eines der schärfsten Schwerter in der wehrhaften Demokratie. Ein Verbotsverfahren ist daher nicht nur immer mit großer Unsicherheit behaftet, sondern auch das letzte Mittel in einer funktionsfähigen Demokratie. Selbst das Bundesverfassungsgericht beschreibt diese Möglichkeit im Urteil des NPD-Parteiverbotsverfahrens als "schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde".
Zudem ist klar, dass mit einem eventuellen Verbot der gesellschaftliche Konflikt, der hinter einem solchen Verbot steht, nicht verschwindet, sondern sogar noch befeuert wird. Die AfD, die sich gerade bei den zurückliegenden Wahlen schon als Opfer darstellen konnte und den Dualismus zwischen sich und den "etablierten Parteien" dadurch anheizt, wird durch ein Verbot zwar namentlich verschwinden, die Protagonisten, Akteure und Parteieliten sowie deren Gedankengut werden dem Land aber leider erhalten bleiben und sich unter neuem Namen wieder formieren. Schlimmstenfalls trägt ein Verbot sogar zur weiteren Radikalisierung der Partei einerseits und andererseits noch engeren Verbindung der Wähler mit der AfD bei: Befürchtungen, die auch der ehemalige Bundespräsident Gauck teilt.
Daher ist meiner Meinung nach der richtige Weg, dass wir uns stärker inhaltlich mit der AfD und mit jeder Form von verfassungsfeindlichen Tendenzen auseinandersetzen. Unsere Aufgabe muss es sein, die AfD inhaltlich zu stellen, indem die Politik klare und schnelle Antworten zu Themen wie Migration, Wirtschaftskrise und Energiepolitik findet, die die AfD immer stärker für sich besetzen kann. Gute Politik hört den Menschen im Land zu, löst Probleme und erklärt das eigene Handeln, statt den Menschen in unserem Land beständig vor den Kopf zu stoßen. Es braucht Glaubwürdigkeit und den Aufbau von Vertrauen in den Staat und die Politik, um entschlossen dem Schüren von Ängsten durch die AfD entgegenzutreten. Nur durch eine andere Politik, kann der Zuspruch zur AfD und ihrer Politik der Angst und des Hasses verringert werden. Ich bin davon überzeugt, dass dies zu schaffen ist und das Bundeskanzler Merz mit seinen Ministern hierzu die richtigen Weichen stellt. Bereits zur Bundestagswahl 2021 ist es gelungen die Zustimmung zur AfD zu verringern. Ich bin davon überzeugt, dass dies wieder möglich ist. Durch verlässliche und verantwortungsvolle Politik kann man diese Partei stellen und Wählerinnen und Wähler zurückgewinnen. Durch ein Parteiverbot hingegen tragen wir bei vielen Menschen in der Wahrnehmung dazu bei, dass Täter zu Opfern werden. Diese Argumentation und Erzählung will ich der AfD oder einer Nachfolgepartei nicht zugestehen. Ich hoffe Sie können auch meine Argumentation nachvollziehen, so wie ich Ihre Punkte sehe und ernst nehme und wir können gemeinsam unser Ziel, ein Verhindern des weiteren Anwachsens der AfD bei den nächsten Wahlen, erfolgreich umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer