Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
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Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg und seinen Folgen in der Europäischen Union Schutz suchen, diesen unkompliziert erhalten
Es gilt stets, jeden einzelnen Fall individuell zu prüfen und alle Umstände bei der Bewertung des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Wie ich meiner weiteren Internetrecherche entnehmen konnte, hat das Gericht so geurteilt, da Mohammed M. zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem müssen weitere Auflagen von ihm erfüllt werden.
Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass wir Grüne im Bundestag und überall für eine geordnete, rechtsstaatsbasierte und menschenrechtsorientierte Einwanderungs- und Migrationspolitik stehen.