Antwort 12.08.2021 von Lothar Binding SPD
Dringend reformbedürftig ist aber das Verbot der Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften (§219a StGB).
Dringend reformbedürftig ist aber das Verbot der Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften (§219a StGB).
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen.
(...) Ich finde, die derzeitige Rechtslage ist eine gute Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber auch dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens. (...)
Eine Abtreibung ist eine schwierige, insbesondere für die Frau psychisch schwer belastende Entscheidung, bei welcher sie nicht allein gelassen werden sollte.
(...) Menschenwürde komme schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Rechtlicher Schutz gebühre dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. (...)