Wie stehen Sie zu der anstehenden Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?

Sehr geehrte Herr und Frau Kaas,
Sie sprechen in Ihrer Frage ein komplexen Thema an, dass immer wieder Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Debatten ist.
Generell lässt sich sagen, dass das Bundesverfassungsgericht klar entschieden hat, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Menschenwürde komme schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Rechtlicher Schutz gebühre dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak