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Lothar Binding
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Frage von Christine u. Franz K. •

Wie stehen Sie zu der Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Kaas,

vielen Dank für Ihre Nachricht via Abgeordnetenwatch. Leider lässt Ihre Frage offen, ob Sie sich allein auf Abtreibungen beziehen oder ob der Begriff Selbstbestimmung breiter gefasst werden soll und Abtreibung nur als Beispiel gewählt wurde?

Abgesehen davon: Für mich setzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN den Maßstab.

https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Da Ihr Bezugsrahmen nicht genau ersichtlich ist, wähle ich in meiner Antwort exemplarisch den Bereich der Abtreibung. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass eine Frau das Recht haben sollte, über ihren Körper selbst zu entscheiden, das schließt auch Abtreibungen mit ein. Allerdings darf dabei „das ungeborene Kind nicht aus den Augen verloren“ werden … so sagt man das. Aber welche Frau verliert ihr ungeborenes Kind aus den Augen?

Unser Strafgesetzbuch (§ 218 des Strafgesetzbuches (StGB)) sieht eine straflose Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vor. Ob man diese Grenze etwas anheben sollte, darüber kann man sicher diskutieren, aber ich denke, dass diese Zeit zum Nachdenken über eine Abtreibung ausreichend ist, mache daraus aber kein Dogma. In späteren Zeiträumen sollten nur noch medizinische Gründe für eine Abtreibung in Frage kommen.

Dringend reformbedürftig ist aber das Verbot der Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften (§219a StGB). Seit 2019 dürfen Praxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – nähere Informationen über die Art und Weise sind aber noch immer verboten. Diese Vorschrift muss abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding