(...) Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass Bürger das Grundgesetz nicht akzeptieren oder in Konfliktfällen andere Normen höher halten. Das dürfte Islamisten ebenso betreffen wie Reichsbürger. (...)
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(...) Ich bin nicht der Meinung, dass sich die massive Zuwanderung der letzten Jahre verfassungsrechtlich vom Grundgesetz ableiten lässt. Eher spricht geltendes Recht gegen diese Zuwanderungspolitik als dafür. (...)
(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)
Sehr geehrter Herr Kalas, die Aussage „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ im Grundsatzprogramm der AfD stellt keine Boshaftigkeit anderen Menschen gegenüber dar. Es handelt sich vielmehr um eine Erkenntnis, die jeder gewinnen muss, der sich mit dem Islam beschäftigt. (...)
(...) Einige sind, was Demokratie und unsere Grundrechte betrifft, völlig unproblematisch (z.B. Vorschriften über Gebete, Fasten u.ä.). Darauf bezog sich übrigens auch die Aussage von Frau Chebli.Viele strafrechtlche, aber auch familienrechtliche Vorschriften aus dem islamischen Recht sind dagegen mit unseren Grundrechten nicht vereinbar, und das Grundgesetz ist natürlich auch für Muslime, die in Deutschland leben, bindend. (...)