Die Aufgabe der Politik ist es, die AfD inhaltlich zu stellen, um enttäuschte Wähler zurückzugewinnen. Dazu braucht es Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit.
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Nach aktueller Einschätzung namhafter Juristen und Politiker sind diese rechtlichen Voraussetzungen im Fall der AfD derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt. Ein Verbotsverfahren sollte aber meiner Meinung nach nur angestrebt werden, wenn die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, um die Autorität des Rechtsstaats nicht zu gefährden.
Chancen und Risiken dessen sind jedoch sehr genau abzuwägen, da die Hürden beispielsweise für ein Parteienverbot sehr hoch sind.
Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv:
Ich verstehe Ihre Ungeduld. Aber politische Entschlossenheit zeigt sich nicht in Eile, sondern in sorgfältigem, zielgerichtetem Handeln.
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.