Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Ich bin mir sicher, dass eine Entscheidung hierzu auf der Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung getroffen werden kann.
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Ich befürchte, dass die hohen Hürden des Parteiverbotsverfahrens auch durch die aktuell vorliegenden Rechtsgutachten und Einzelfallschilderungen nicht genommen werden können. Im Falle eines Scheiterns wird sich die AfD in ihrer Gesamtheit somit vom Bundesverfassungsgericht als „demokratisch“ legitimiert bzw. bestätigt darstellen.
Das Verständnis für den Wunsch nach einem klaren juristischen Signal gegen die AfD teile ich ausdrücklich.
Als SPD-Bundestagfraktion setzen wir uns deshalb dafür ein, dass eine Bund-Länder-Gruppe eingerichtet wird, die das Material zusammentragen und unabhängig bewerten lassen muss. Reicht die Beweislage aus, muss ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt werden.