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Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung (Einbürgerungen mit Mehrstaatigkeit) möglichst schnell auf den Weg gebracht wird.
Im kommenden Herbst soll es ein weiteres Migrationspaket geben.
Die aktuellen Planungen des BMI vorsehen, einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im 4. Quartal 2022 durchs Kabinett zu bringen. Das bedeutet, die parlamentarischen Verhandlungen im Bundestag könnten Anfang 2023 beginnen, so dass das Gesetz noch vor dem Sommer 2023 in Kraft treten könnte.
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Es werden noch weitere Schritte im Sinne einer fortschrittlichen Einwanderungs- bzw. Integrationspolitik innerhalb dieser Legislaturperiode folgen
die Änderung des Staatsangehörigkeitgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen.