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Bernhard Daldrup
SPD
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Frage von Ekaterina S. •

Wann wird die mehrfache Staatsbürgerschaft gemäß dem Koalitionsvertrag ermöglicht? Passiert es in 2022?

Sehr geehrter Herr Daldrup, es ist sehr bitter, 20 Jahre in Deutschland zu arbeiten, Steuern zu zahlen, alle Anforderungen zu erfüllen und trotzdem keine Deutsche Staatsbürgerin zu sein. In unserer Familie hat nur unser 12jähriger Sohn Deutsche Staatsbürgerschaft, dabei haben wir, Eltern, in Deutschland in Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft viel geleistet. Es ist einfach ungerecht und diskriminierend, dass wir auch unter neuer Regierung nicht eingebürgert werden, weil Bundestag keine Entscheidung zur doppelten Staatsbürgerschaft trifft. Können Sie uns und Millionen Menschen in Deutschland helfen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

in einer Koalitionsregierung ist es üblich, dass man sich zu Beginn der Legislaturperiode auf eine Reihe von Maßnahmen einigt (Koalitionsvertrag), die anschließend Stück für Stück abgearbeitet wird. Da nicht alle Vorhaben gleichzeitig bearbeitet werden können, ist es ganz normal, dass einige Dinge zu Beginn der Legislaturperiode erledigt werden, andere erst später. Hierfür spielen jeweils sowohl organisatorische als auch inhaltliche Gründe eine Rolle.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Mehrfachstaatsangehörigkeit explizit zulassen wollen.

Die aktuellen Planungen des BMI vorsehen, einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im 4. Quartal 2022 durchs Kabinett zu bringen. Das bedeutet, die parlamentarischen Verhandlungen im Bundestag könnten Anfang 2023 beginnen, so dass das Gesetz noch vor dem Sommer 2023 in Kraft treten könnte.

Eine Garantie dafür, dass der Zeitplan so eingehalten werden kann, kann ich Ihnen leider nicht geben. Aber auch der SPD-Bundestagsfraktion ist dieses Vorhaben sehr wichtig, so dass wir alles dafür tun werden, dass die Gesetzesänderung schnell in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Daldrup

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