Filiz Polat
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Frage von Tobias M. •

Gilt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrstaatigkeit auch für im Ausland lebende Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben wollen?

Sehr geehrte Frau Polat,
seit dem 01.01.2021 ist es Deutschen nicht mehr möglich, die britische Staatsangehörigkeit zu beantragen, ohne dabei automatisch die deutsch zu verlieren. Als in Großbritannien lebender Deutscher Frage ich mich, ob die Einführung der Mehrstaatigkeit dies wieder ermöglichen würde.

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

die Änderung des Staatsangehörigkeitgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Für Sie bedeutet dann ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft in Großbritannien, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes noch weiter beachten müssen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
 

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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