Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.
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Das BMAS wurde darum gebeten, über die weitere Sachbehandlung innerhalb eines Jahres zu berichten.
Es ist ungerecht, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Jede Arbeit hat ihren Wert und sollte entsprechend entlohnt werden.
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.
Eine Entlohnung von Werkstattbeschäftigten nach Mindestlohn sehen wir als eine große Hürde für einen Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und lehnen diesen Ansatz daher ab.