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Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch die gesamte deutsche Bundesregierung und der juristische Dienst des Rates folgen der Rechtsauffassung, dass eine solche europaweite Regelung rechtswidrig gewesen wäre.
Geltendes Recht muss eingehalten werden
Im Übrigen zeigen auch wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen.
Soweit ich die Dinge aus der Ferne beurteilen kann, scheint aber zumindest in dem kleinen Ort nun Ruhe eingekehrt zu sein, was ein wichtiges Ergebnis ist.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.