Antwort 22.07.2026 von Marc Henrichmann CDU
Aber noch einmal: Wir müssen jetzt die anstehenden Reformen angehen, um Deutschland wieder voranzubringen. Deshalb habe ich mich für eine Zustimmung entschieden.
Aber noch einmal: Wir müssen jetzt die anstehenden Reformen angehen, um Deutschland wieder voranzubringen. Deshalb habe ich mich für eine Zustimmung entschieden.
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.