Halten Sie die bundesweite und flächendeckende Einführung des „Hamburger Modells“ zur pauschalen Beihilfe im öffentlichen Dienst für realistisch?
Sehr geehrte Frau Dittmar,
seit Anfang 2024 bin ich bayerischer Landesbeamter und auch nach der Verbeamtung freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Da immer mehr Bundesländer in das sogenannte „Hamburger Modell“ eingestiegen sind, war es eine Art „Wette“ auf die Zukunft, dass dieses Modell auch in Bayern eingeführt wird. Da auch unionsgeführte Länder, wie Sachsen oder Baden-Württemberg dieses Modell anbieten, schien mir diese Hoffnung nicht unrealistisch. In mehreren Bundesländern ist es so geregelt, dass man entweder nach der Einführung des Hamburger Modells verbeamtet werden muss - und dann die Wahlfreiheit hat - oder weiterhin gesetzlich versichert sein muss. Leider hat der bayerische Landtag dieses Thema mehrfach behandelt und eine Einführung abgelehnt.
Halten Sie so eine flächendeckende Einführung für realistisch und selbst wenn sie käme, hätte diese dann irgendeine Relevanz für mich als Landesbeamter?
Danke für Ihre Einschätzung und Ihre Arbeit!
Viele Grüße aus Hammelburg!
Sehr geehrter Herr P.,
vorausschicken möchte ich, dass ich als Sozialdemokratin die Einführung einer Bürgerversicherung in die alle Bürgerinnen und Bürger - also auch Selbständige und Beamten - ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einzahlen für erstrebenswert halte. Deshalb habe ich die Einführung des sog. „Hamburger Modells“, das für Beamte die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher KV und Beihilfe ermöglicht als einen ersten, aber wichtigen Schritt sehr begrüßt. Ich bin auch dankbar, dass sich weitere Bundesländer angeschlossen haben. Die Einführung „des Hamburger Modells“ liegt für Landesbedienstete allerdings komplett in der Hand der Länder. In Bayern wird diese Reform leider von der CSU abgelehnt, so dass sich bis zu einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse daran auch nichts ändern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar

