Sehr geehrte Frau Bas, warum ist es so schwer, in der GKV den Beitragsbemessungssatz zur Finanzierung adäquat anzuheben? Mit solidarischen Grüßen Martin L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung angepasst. Diese Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2025 ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung daher um 6,52 Prozent gestiegen, zum 1. Januar 2026 steigt sie um weitere 5,44 Prozent.
Für allgemeine Fragen der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist innerhalb der Bundesregierung die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken zuständig. Ich empfehle Ihnen, direkt mit ihr bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit Kontakt aufzunehmen. Das geht zum Beispiel hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

