Hallo Herr Krückel, Habe ich Sie in Ihrer Antwort vom 18.09 richtig verstanden? Empfehlen Sie Lehrern, die wegen Vorerkrankung nicht in die PKV wechseln können, ein anderes Bundesland als Dienstherrn?
Es würde mich zutiefst schockieren, wenn die schwarz-grüne Landesregierung vorerkrankten Lehrkräften die nicht in eine PKV wechseln können empfiehlt, den Dienstherrn zu wechseln, nur um dieselbe Fürsorge wie PKV-Mitglieder oder neue Beamte zu erhalten.
Vermutlich war meine vorherige Frage unpräzise formuliert, weshalb ich Ihre Antwort falsch verstanden haben könnte. Daher meine präzisierte Frage:
Wird es eine Härtefallregelung für erkrankte Bestandsbeamte geben, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo die Pauschale Beihilfe zwar nur für Neubeamte eingeführt wurde, die Fürsorgepflicht aber durch die Härtefallregelung gesichert blieb?
Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf Beamte, die aufgrund einer Vorerkrankung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben. Als Vergleich möchte ich das Gesetz in Schleswig-Holstein heranziehen, da es sich dort ebenfalls zunächst nur auf Neubeamte bezog, jedoch eine Härtefallregelung für bestehende Beamte vorsieht.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW.
Zur Beantwortung zitiere ich aus einer meiner bisherigen Antworten:
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition und wird derzeit im Rahmen einer geplanten Modernisierungsoffensive des öffentlichen Dienstes erarbeitet. Die Gespräche und Abstimmungen hierzu befinden sich noch in der laufenden Bearbeitung in den Ministerien.
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails wie einer möglichen Härtefallregelung kann ich mich derzeit nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf oder Eckpunktepapier vorliegt. Erst wenn entsprechende Entwürfe verfügbar sind, kann eine inhaltlich fundierte Bewertung verschiedener Regelungsoptionen erfolgen.
Freundliche Grüße
Bernd Krückel MdL

