Hallo Herr Krückel, Habe ich Sie in Ihrer Antwort vom 18.09 richtig verstanden? Empfehlen Sie Lehrern, die wegen Vorerkrankung nicht in die PKV wechseln können, ein anderes Bundesland als Dienstherrn?
Es würde mich zutiefst schockieren, wenn die schwarz-grüne Landesregierung vorerkrankten Lehrkräften die nicht in eine PKV wechseln können empfiehlt, den Dienstherrn zu wechseln, nur um dieselbe Fürsorge wie PKV-Mitglieder oder neue Beamte zu erhalten.
Vermutlich war meine vorherige Frage unpräzise formuliert, weshalb ich Ihre Antwort falsch verstanden haben könnte. Daher meine präzisierte Frage:
Wird es eine Härtefallregelung für erkrankte Bestandsbeamte geben, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo die Pauschale Beihilfe zwar nur für Neubeamte eingeführt wurde, die Fürsorgepflicht aber durch die Härtefallregelung gesichert blieb?
Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf Beamte, die aufgrund einer Vorerkrankung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben. Als Vergleich möchte ich das Gesetz in Schleswig-Holstein heranziehen, da es sich dort ebenfalls zunächst nur auf Neubeamte bezog, jedoch eine Härtefallregelung für bestehende Beamte vorsieht.